Die Rürup-Rente richtet sich vor allem an Selbständige. Viele von ihnen sind nicht in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert, und könnten, wenn sie im Alter nicht mehr arbeiten können, mit dem Lebensunterhalt Probleme bekommen. Die Rürup-Rente bietet ihnen das Werkzeug, nun in der Beitragsphase ebenfalls Steuern zu sparen und diese gegebenenfalls für das Alter wieder anzusparen. Diese Form der Altersvorsorge ist auch staatlich gefördert. Die Rürup-Rente ähnelt sehr stark der gesetzlichen Rentenversicherung.
Die Beiträge, die für die Rürup-Rente gezahlt werden, sind steuerlich absetzbar, wenn ein paar Bedingungen erfüllt sind:
Die Rürup-Rente unterscheidet sich von der Riesterrente, dass es kein Kapitalwahlrecht gibt. Das heißt, dass dem Versicherten das Angesparte nicht in einer Summe zusteht, sondern ausschließlich als Rente.
Von den Vorsorgeaufwendungen, die zum Beispiel 2008 gemacht werden, können bis zu 66% steuerlich abgesetzt werden. Bei Singles wurde eine Summe von bis zu 12.000 € jährlich und bei Ehegatten eine Höchstsumme von 24.000 € im Jahr als berücksichtigungsfähig anerkannt.
Ist es so weit und der Versicherungsfall tritt ein, wird die Rürup-Rente als sonstiges Einkommen im Sinne des Einkommensteuergesetzes gewertet.
Zielgruppe der Rürup-Rente sind Selbständige, die bisher eine relativ hohe Steuerbelastung haben. Die Rürup-Rente gilt als letzte Möglichkeit, steuerbegünstigt Altersvorsorge zu betreiben.
Weil es aber, wie in jeder Versicherung, auch bei der Rürup-Rente Stolperfallen gibt, die klar umschiffen kann, wer sich vorher genau informiert, geht es vor Abschluss eines Vertrages darum, sich beraten zu lassen, einen Preisvergleich der verschiedenen Versicherungsanbieter anzustellen und sich genau darüber im Klaren zu werden, was man will. Denn gerade bei der privaten Altervorsorge ist es wichtig, die besten Konditionen zu nutzen, darum ist ein Versicherungs-Vergleich unerlässlich!
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Die Rürup-Rente wurde zum 01.01.2005 eingeführt. Frühestens nach dem 60. Lebensjahr sichert sie eine monatliche Rentenzahlung zu. Diese Rentenzahlung ist nicht beleihbar, vererbbar, veräußerbar, übertragbar und kapitalisierbar.
Wer auf diese Flexibilität verzichten kann, wird belohnt. Im Jahr 2010 sind 70 Prozent der Beiträge steuerlich absetzbar. Bis 2025 steigt dieser Prozentsatz jährlich um zwei Prozent an. Die Rürup-Rente ist vor allem für Selbständige sinnvoll, da diese ansonsten für ihre Beitragszahlungen in die Altersvorsorge keine Steuererleichterung erwarten könnten. Die Zielgruppe der Rürup-Rente sind in erster Linie Personen die Selbständig sind und über ein relativ hohes Einkommen mit dementsprechender Steuerbelastung verfügen. Diese haben bei Neuabschlüssen meistens keine andere Möglichkeit (mehr), eine steuerbegünstigte Altersvorsorge zu betreiben, da sie Produkte wie die Riester-Rente oder die betrieblichen Altersvorsorge nicht nutzen können. Die Beiträge einer klassischen Rentenversicherung oder z.B. Kapitallebensversicherung sind ab 2005 nicht mehr als Sonderausgaben abzugsfähig außer die Laufzeit dieser Versicherungen hat vor dem 1.Januar 2005 begonnen und mindestens ein Versicherungsbeitrag ist bis zum 31.12.2004 überwiesen oder eingezogen worden.
Das Besondere an der Rürup-Rente ist, dass die Beiträge im Rahmen der gesetzlichen Höchstbeträge sowie unter den folgenden Voraussetzungen als Sonderausgaben abziehbar sind:
Von den eingezahlten Vorsorgeaufwendungen sind 70 Prozent, höchstens aber 12.000 Euro (bei zusammenveranlagten Ehepaaren bis zu 24.000 Euro) berücksichtigungsfähig.
Dieser Betrag muss bei Arbeitnehmern noch um den steuerfreien Arbeitgeberanteil zur gesetzlichen Rentenversicherung gekürzt werden. Damit ist der jeweilige Höchstbetrag der abzugsfähigen Vorsorgeaufwendungen bei Arbeitnehmern von der Höhe des jeweiligen Bruttojahreslohnes abhängig. Sogar bei Beamten und anderen Personen, die Ansprüche ganz oder auch teilweise ohne eigene Beitragsleistung haben, wird eine Kürzung um den fiktiven Arbeitgeberanteil vorgenommen.
Wenn es einmal zum Versicherungsfall kommt, dann wird die Rürup-Rente wie die sonstigen Einkünfte im Sinne des Einkommensteuergesetzes behandelt.
Wie hoch genau der steuerpflichtige Teil der Rente ist, hängt dabei vom Jahr des Rentenbeginns ab. Sollte die Rente nach 2040 beginnen, sind 100% der Rente voll steuerpflichtig. Ob dann allerdings eine Einkommensteuer auf die Rente anfällt, hängt von den übrigen Einkünften des Steuerpflichtigen und seinen persönlichen Freibeträgen ab.
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