Der Staat fördert die Rürup Rente durch Steuervergünstigungen
Die Rürup-Rente wird steuerlich gefördert. Zusammen mit den Beiträgen zur gesetzlichen Rentenversicherung dürfen Sie die Beiträge zu Ihrem privaten Rürup-Vertrag im Rahmen der Altersvorsorgeaufwendungen schrittweise als Sonderausgaben vom zu versteuernden Einkommen abziehen - bis zu 20.000 Euro im Jahr bei Ledigen.
Bei Ehegatten verdoppelt sich dieser Betrag auf maximal 40.000 Euro. Für die Jahre 2005 bis 2025 gilt eine Übergangsregelung: 2008 können Sie zunächst 66 Prozent Ihrer Altersvorsorgebeiträge zu Rürup-Rente und gesetzlicher Rentenversicherung (höchstens 12.000 Euro bzw. 24.000 Euro bei Verheirateten) steuerlich geltend machen. In den nachfolgenden Jahren steigt der Anteil von 66 Prozent jährlich um zwei Prozentpunkte, so dass Ihre Beiträge im Jahr 2025 zu 100 Prozent berücksichtigt werden - bis die Grenze von 20.000 Euro für Ledige und 40.000 Euro für Ehepaare erreicht ist.
Privatvorsorge auch bei Arbeitslosigkeit unangetastet
Wer für längere Zeit arbeitslos wird, kann von der Arbeitsbehörde verpflichtet werden, seinen Lebensunterhalt zunächst aus der Auflösung bestehender Sparanlagen zu bestreiten, bevor ein Anspruch auf Arbeitslosengeld II entsteht.
Das gilt für Bankguthaben, Wertpapierdepots und in bestimmten Grenzen auch für Kapitallebensversicherungen - nicht aber für die steuerlich geförderte Privatvorsorge: Produkte der Rürup-Rente werden bei der Berechnung von Arbeitslosengeld II nicht als Vermögen angerechnet und bleiben dadurch auch bei längerer Arbeitslosigkeit voll erhalten.
Die gesetzliche Rente in der Krise
Die gesetzliche Rente steckt in der Krise. Immer weniger Versicherte zahlen für immer mehr Rentner, ein Ende der Entwicklung ist nicht in Sicht.
Eigenverantwortung ist heute wichtiger denn je. Wenn Sie Ihr Leben im Ruhestand genießen und finanziell gut versorgt sein wollen, müssen Sie rechtzeitig privat vorsorgen.
Eigenverantwortlich vorsorgen mit der Rürup-Rente
Die Rürup-Rente ist eine Form der privaten Altersvorsorge. Zur Privatvorsorge zählen auch Kapitallebensversicherungen, Sparguthaben, der Erwerb von Wertpapieren oder von Wohneigentum. Der Staat fördert private Altersvorsorge durch besondere Zuschüsse und Steuervergünstigungen.
Und anders als bei der gesetzlichen Rente, wo die Zahlungen der Versicherten schon im nächsten Monat wieder an die Rentner fließen, werden die Beiträge zu privaten Vorsorgeverträgen einschließlich der staatlichen Zulagen angespart und später zuzüglich Zins und Zinseszins als lebenslange Renten wieder ausgezahlt.
Flexible Einzahlung
Als Rürup-Sparer können Sie so flexibel einzahlen, wie es Ihre finanziellen Verhältnisse erlauben. Bei finanziellen Engpässen können Sie mit Ihrem Vertragsunternehmen sogar ein Aussetzen der Beitragszahlungen für eine bestimmte Zeit vereinbaren.
Wachsende steuerliche Förderung
Für eine optimale Altersvorsorge sind allerdings regelmäßige Beitragszahlungen zu empfehlen. Die Beiträge zu Ihrer Rürup-Rente können Sie steuerlich absetzen mit 70 Prozent im Jahr 2010, danach jährlich in Zwei-Prozent-Schritten steigend. Ab 2025 können die Beiträge dann voll geltend gemacht werden. Als Ergänzung zur Rürup-Rente bieten viele Anbieter zusätzlich Bausteine zur Absicherung für den Fall der Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit an. Der finanzielle Schutz bei Berufsunfähigkeit wird immer wichtiger, denn die gesetzlichen Leistungen bei vorzeitigem Berufsausstieg wegen Krankheit sind kaum noch der Rede wert.
Frühestens ab 60
Im Regelfall beginnen die Auszahlungen aus Ihrer Rürup-Vorsorge, wenn Sie das 65. Lebensjahr erreicht haben. Als Versicherter können Sie Leistungen aber schon ab 60 beantragen, die monatlichen Rentenzahlungen sind dann natürlich geringer als bei Rentenbeginn erst mit 65.
Die Leistungen aus Rürup-Verträgen werden grundsätzlich als monatliche Rente gewährt, lebenslang und ganz gleich, welches Alter Sie erreichen.
Vorsorge auch für die Familie
Ansprüche aus einer Rürup-Rente sind nicht vererbbar, allerdings können Sie bereits bei Vertragsabschluss eine Hinterbliebenenrente für Ihren Ehepartner oder die Kinder vereinbaren.
Die Ansprüche aus einer Rürup-Rente dürfen ebenso wie gesetzliche Rentenansprüche nicht übertragen, beliehen oder veräußert werden, auch die Auszahlung in einem einmaligen Betrag ist nicht möglich. Ab 2040 erstmals ausgezahlte Rürup-Renten sind in voller Höhe steuerpflichtig, bis dahin gilt eine Übergangsregel.
Auf Selbständige zugeschnitten
Aufgrund der steuerlichen Rahmenbedingungen ist die Rürup-Rente besonders auf Selbständige und Freiberufler zugeschnitten, die während ihres Berufslebens oft gar keine Ansprüche auf eine gesetzliche Rente erweben und deshalb in voller Eigenverantwortung für ihr Alter vorsorgen müssen.
Durch die hohen Steuerfreibeträge können Sie auch größere Beträge in ihre Rürup-Rente investieren und gleichzeitig von der staatlichen Förderung profitieren.
Wer sich in Kombination mit der Rürup-Rente zudem gegen Berufsunfähigkeit absichert, ist bereits vor Erreichen des Rentenalters gut geschützt.
Auch Arbeitnehmer können profitieren
Auch als Arbeitnehmer mit gesetzlichem Rentenanspruch muss man heute zusätzlich vorsorgen. Die Rürup-Rente als sinnvolle Ergänzung zur gesetzlichen Altersvorsorge kann entscheidend helfen, wenn es darum geht, die persönliche Vorsorgelücke zu schließen. Arbeitnehmer profitieren genauso von der steuerlichen Förderung der Rürup-Rente, wie Freiberufler und beruflich Selbständige.
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