So funktioniert die Riester Rente
Der Staat beteiligt sich also schon bei den Beiträgen an Ihrer Investition für eine private Rente mit der RiesterMeister Rente.
Einzige Voraussetzung dafür:
Inklusive der staatlichen Zulagen müssen Sie 2007 mindestens 3 % Ihres rentenversicherungspflichtigen Brutto-Vorjahreseinkommens für die RiesterMeister Rente aufwenden – ab 2008 dann mindestens 4 %.
Grundzulage
Die private Eigenvorsorge soll gefördert werden. Deshalb erhalten alle förderberechtigten Anlegerinnen und Anleger ab 2002 eine staatliche Zulage, wenn sie zusätzlich für ihr Alter vorsorgen. Voraussetzung: Sie schließen Altersvorsorgeverträge ab, die vom Staat als förderfähig anerkannt wurden, also zertifiziert sind.
Jedem Berechtigten, der den Mindesteigenbeitrag erbracht hat, stehen Zulagen zu. Dabei wird zwischen der Grundzulage und der Kinderzulage unterschieden.
Jährliche Zulagen, die der Staat zuzahlt:
|
Grundzulage für Sie |
Zulage pro Kind |
Zulage pro ab 2008 geborenem Kind |
| 2007 |
114,00 EUR |
138,00 EUR |
– |
| ab 2008 |
154,00 EUR |
185,00 EUR |
300,00 EUR |
Vorteil Nr. 2: Steuervorteil für Ihre Beiträge!
Die geleisteten Zulagen und Ihre Beiträge für die RiesterMeister Rente können Sie bei Ihrer Steuererklärung bis zu einem Maximalbeitrag als Sonderausgabe geltend machen. Je nach persönlichem Steuersatz können Sie sich dann auf eine Steuerrückzahlung freuen.
Maximalbeitrag, der jährlich steuerlich absetzbar ist:
| 2007 |
ab 2008 |
| 1.575 EUR |
2.100 EUR |
Kinderzulage
- Bei der Förderung der zusätzlichen privaten Eigenvorsorge (Riester-Förderung) wird über die Grundzulage hinaus eine weitere Zulage gezahlt. Zu berücksichtigen ist jedes im Haushalt lebende Kind, für das der Berechtigte Kindergeld erhält.
- Die Kinderzulage steht den Berechtigten je Kind insgesamt nur einmal zu.
- Die Kinderzulage erhält der Zulagenberechtigte, der auch das Kindergeld erhält. Falls man dagegen über Freibeträge vorhandene Kinder steuerlich berücksichtigt und nicht bei der Familienkasse Anträge auf Kindergeld stellt, würde man keine Kinderzulagen erhalten.
- Bei Ehepaaren, die die Voraussetzungen des § 26 Abs. 1 EStG erfüllen (vgl. Ehegattenregelung) wird die Kinderzulage grundsätzlich der Mutter zugeordnet, auf jährlich zu stellenden Antrag beider Eltern alternativ dem Vater.
Das Verfahren zur Beantragung der Zulagen wurde im Jahr 2005 mit dem Dauerzulagenantrag deutlich vereinfacht.
- Die spätere Rentenleistung im Alter ist mit dem individuellen Steuersatz voll zu versteuern. Dabei ist die steuerliche Belastung im Alter aber meist niedriger als im Berufsleben, da der individuelle Steuersatz während der Erwerbsphase in der Regel höher ist.
- Sie erhalten ab dem vollendeten 60. Lebensjahr oder mit dem Beginn der gesetzlichen Rentenzahlung, z.B. zum 65. Lebensjahr, eine garantierte lebenslange zusätzliche Rente.
- Außerdem ist auch eine einmalige Kapitalleistung möglich. Sie können sich zu Rentenbeginn bis zu 30 % des angesparten Kapitals auszahlen lassen.
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Nicht direkt förderberechtigte Personen können aber indirekt in den Genuss der Riester-Förderung kommen: Ist der Ehepartner direkt förderberechtigt und hat eine Riester-Rente abgeschlossen, kann man einen Riester-Vertrag abschließen, der nur aus Zulagen bedient wird. Man nennt dies einen reinen Zulagenvertrag: Der indirekt Förderberechtigte muss keine eigenen Beiträge entrichten. Der Riester-Vertrag wird einzig und allein aus den Zulagen finanziert.
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