Wer kann die Riesterrente beziehen?
Die Riester-Rente ist eine private Altersvorsorge, die auf den ehemaligen Arbeitsminister Walter Riester zurückgeht. Er schuf 2002 die Möglichkeit einer staatlich geförderten Rente, die vor allem Arbeitnehmern als Ergänzung zur gesetzlichen Rente dient.
Diese Vorsorgeform gilt als sicherer Vermögensaufbau für das Rentenalter, da gemäß gesetzlichen Bestimmungen eine Kapitalgarantie besteht. Diese sorgt dafür, dass dem Rentenversicherten bei Eintritt in die Auszahlphase mindestens das eingezahlte Kapital und die vom Staat gewährten Zuschüsse zur Verfügung stehen. Allgemeine Voraussetzung um in den Genuss der Förderung einer Riester Rente zu kommen, ist die unbeschränkte Einkommenssteuerpflicht in der Bundesrepublik Deutschland.
Im Einzelnen unterstützt der Gesetzgeber bei der Förderung durch die Riester Rente folgende Personengruppen:
- In der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversicherte Arbeitnehmer-/innen
- Auszubildende
- Beamte
- Berufs- und Zeitsoldaten
- Wehr- / Zivildienstleistende
- Mütter und Väter während der dreijährigen gesetzlichen Kindererziehungszeit
- Pflichtversicherte Selbständige
- Geringfügig Beschäftigte, die auf Sozialversicherungsfreiheit verzichtet haben
- Pflichtversicherte Landwirte
- Bezieherinnen-/ Bezieher von Arbeitslosengeld I,II
- Bezieherinnen-/ Bezieher von Vorruhestandsgeld, Krankengeld, Verletztengeld, Versorgungskrankengeld, Übergangsgeld, Unterhaltsgeld
- Bezieherinnen-/ Bezieher von Existenzgründungszuschüssen
Demgegenüber fallen folgend aufgezählte Personen nicht unter die Förderung der Riester Rente. Nicht direkt förderungsberechtigter Personenkreis in Bezugnahme auf die Riester Rente sind demnach:
-
Selbständige, die nicht in der gesetzlichen Renteversicherung pflichtversichert sind
- Freiwillig in der gesetzlichen Rentenversicherung Versicherte
- Geringfügig Beschäftigte, wenn sie die Sozialversicherungsfreiheit in Anspruch genommen haben
- Bezieherinnen-/ Bezieher von Sozialgeld
- Studentinnen-/ Studenten
- Bezieherinnen-/ Bezieher einer Rente wegen Berufsunfähigkeit, Erwerbsunfähigkeit oder
Erwerbsminderung
- Bezieherinnen-/ Bezieher einer Vollrente wegen Alters
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