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Artikel - Varianten der privaten Rentenversicherung

Zunächst hat jeder, der über einen bestimmten Zeitraum Beiträge in die gesetzliche Rentenkasse einbezahlt hat, Anspruch auf eine gesetzliche Rente, wenn er ein bestimmtes Alter erreicht hat und gewisse Voraussetzungen erfüllt. Allerdings muss davon ausgegangen werden, dass das Niveau der gesetzlichen Rente auf lange Sicht deutlich sinken wird, was sich beispielsweise in einer steigenden Lebenserwartung bei stagnierender Geburtenrate und weiteren Faktoren begründet, die letztlich dazu führen, dass die Ausgaben der gesetzlichen Rentenkasse steigen, während ihre Einnahmen sinken. Insofern bekommt die private Altersvorsorge eine immer wichtigere Bedeutung, um die Absicherung des gewohnten Lebensstandards auch nach dem Ausscheiden aus dem Berufsleben sicherzustellen. Hierzu bestehen mehrere Möglichkeiten, die private Altersvorsorge kann im Rahmen einer privaten oder fondsgebundenen Rentenversicherung, in Anlageprodukten mit staatlicher Förderung oder als betriebliche Altersvorsorge umgesetzt werden.
Das Grundprinzip der privaten Altersvorsorge besteht sehr vereinfacht erklärt darin, dass während der Ansparphase Beiträge geleistet werden, die zunächst angespart und im Alter dann als zusätzliches Einkommen ausbezahlt werden. Je nach Variante besteht Kapitalwahlrecht, das heißt, die Auszahlung der Versicherungsleistung kann als monatliche Rente oder als einmalige Kapitalleistung erfolgen. Die klassische private Rentenversicherung entspricht im Wesentlichen einer Lebensversicherung, allerdings mit dem Unterschied, dass sie auf den Erlebensfall und weniger auf den Todesfall fokussiert ist. Die Chance auf deutlich höhere Renditen ergibt sich durch eine fondsgebundene Rentenversicherung, bei der die geleisteten Beiträge in Wertpapieren angelegt werden. Allerdings kann hierbei die Ablaufleistung nicht garantiert werden, da sich diese primär aus den Wertentwicklungen der Anlagepapiere zum Zeitpunkt des Vertragsablaufes ergibt. Somit profitiert der Versicherungsnehmer von positiven Wertentwicklungen, kann jedoch auch Verluste hinnehmen müssen, wenn sich die Wertpapiere negativ entwickelt haben.
Staatlich geförderte Anlageprodukte wie beispielweise die Riester- oder die Rürup-Rente bieten den Vorteil von Pfändungs- und Hartz-IV-Sicherheit und werden durch Steuervorteile und teils Zulagen gefördert, allerdings ist die Förderung an bestimmte Voraussetzungen geknüpft und die Ansprüche können im Regelfall nicht übertragen, beliehen oder veräußert werden. Die betriebliche Altersvorsorge steht vielen Arbeitnehmer offen, wobei en bestimmter Prozentsatz des Bruttoeinkommens angelegt und ab einem bestimmten Auszahlungszeitpunkt als Betriebsrente ausbezahlt wird.