Bei der betrieblichen Altersvorsorge kann der Arbeitgeber zwischen verschiedenen Durchführungswegen frei wählen.
Eine Kombination der Durchführungswege ist möglich, soweit steuerlich keine Doppelfinanzierung entsteht.
Durch die Gleichstellung der Pensionskasse und der Direktversicherung bei beiden Durchführungswegen kommt es zu einem reinen Leistungsvergleich für Arbeitnehmer und Arbeitgeber.
Weitere Konstellationen können insbesondere bei Beziehern höherer Einkommen entstehen, denn Direktversicherung und Selbstversorgungen über Unterstützungskassen können aus steuerlichen Gründen oft den Bedarf alleine nicht abdecken. Hier kann zusätzlich eine innerbetriebliche Versorgungszusage erforderlich und sinnvoll sein.
Der Bereich der betrieblichen Altersvorsorge umfasst viele Facetten, deshalb ist hier eine umfangreiche Beratung unerlässlich!
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