
Tatsache ist:
Jeder vierte Erwerbstätige wird vor Erreichen der Altersrente berufs- oder erwerbsunfähig. Ein Unfall oder eine Krankheit können auch Sie zwingen, Ihren Arbeitsplatz für immer zu verlassen. Damit verlieren Sie aber Ihr wichtigstes finanzielles Standbein. Die Unterstützung, die Sie vom Staat erwarten können, ist viel zu gering, um Ihren bisherigen Lebensstandard zu halten.
Berufsunfähigkeit trifft jeden dritten Mann und jede fünfte Frau.
Viele Arbeitnehmer scheiden wegen Unfall oder Krankheit vorzeitig aus dem Berufsleben aus.
Ohne private Vorsorge folgt der soziale Abstieg
Drastische gesetzliche Veränderungen:
Seit dem 01.01.2001 gelten neue gesetzliche Regelungen. Vor 1961 geborene Arbeitnehmer erhalten bei Berufsunfähigkeit:
Arbeitnehmer ab Jahrgang 1961 sind noch härter betroffen:
Überblick
Eigeninitiative ist gefordert! Private Vorsorge ist heute unverzichtbar, um existenzbedrohende finanzielle Einbußen sicher zu verhindern. Sorgen Sie jetzt vor, schließen Sie deshalb einen Vertrag am besten vom ersten Arbeitstag an ab, weil es dann kaum Vorerkrankungen gibt, die den Schutz unbezahlbar oder unvollständig werden lassen.
Bedenken Sie:
Es gibt in diesem Alter bereits viele Menschen, die aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr ihr eigenes Geld verdienen können.

Die gesetzliche Berufsunfähigkeitsrente bietet in diesem Fall aufgrund der Reform vom 01.01.2001 nur unzureichende Absicherung. So beinhaltet sie beispielsweise keinen Berufsschutz, d.h. wer in einem anderen als dem bisher ausgeübten Beruf einsetzbar ist, verliert seinen Anspruch auf Berufsunfähigkeits-rente.
Somit verbleibt die private Berufsunfähigskeits- versicherung als notwendige Schutzmaßnahme vor finanziellem Ruin.
Im Falle der Berufsunfähigkeit wird Ihnen so eine garantierte monatliche Rente vom Eintreten der Berufsunfähigkeit (eine 50%ige ist hier bereits ausreichend) bis zum Ende der Vertragslaufzeit bzw. Erreichen des gesetzlichen Renteneintrittsalters von 65 Jahren gezahlt.
Da im Laufe der Zeit minderschwere Krankheiten auf- und Unfälle eintreten können, kann es für Erwerbstätige u. U. problematisch werden, mit einer solchen Krankheitsgeschichte eine Berufsunfähigskeitsversicherung abzuschließen. Deshalb ist der Vertragsabschluss durchaus bereits am Anfang der Berufslaufbahn zu empfehlen.
Wir helfen Ihnen in diesem Zusammenhang bei der Gestaltung eines auf Sie und Ihre individuelle Situation zugeschnittenen Versicherungspaketes, indem wir u. a. Ihren Familienstand, individuelle Wünsche wie Berufsschutz, beitragsmindernde Faktoren und mögliche Finanzierungsabsicherungen untersuchen und miteinbeziehen.
Auch im Rahmen einer Vertriebspartnerschaft unterstützen wir Sie dabei, ein optimales Angebot für wiederum Ihre Kunden zu erstellen.
Die günstigste Versicherung ist nicht in jedem Fall die Beste! Achten Sie auf eingeschlossene Klauseln. Beinhaltelt Ihre Berufsunfähigkeitsversicherung auch einen Verweisungsverzicht?
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