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Die Berufsunfähigkeitsversicherung

Berufsunfähigkeitsversicherung

Berufsunfähigkeitsversicherung Vergleich

Tatsache ist:
Jeder vierte Erwerbstätige wird vor Erreichen der Altersrente berufs- oder erwerbsunfähig. Ein Unfall oder eine Krankheit können auch Sie zwingen, Ihren Arbeitsplatz für immer zu verlassen. Damit verlieren Sie aber Ihr wichtigstes finanzielles Standbein. Die Unterstützung, die Sie vom Staat erwarten können, ist viel zu gering, um Ihren bisherigen Lebensstandard zu halten.

Die Zahl der Betroffenen ist größer als Sie denken.

Berufsunfähigkeit trifft jeden dritten Mann und jede fünfte Frau.
Viele Arbeitnehmer scheiden wegen Unfall oder Krankheit vorzeitig aus dem Berufsleben aus.

  • In 97 % aller Fälle sind Krankheiten die Ursache.
  • 57 % der Frührentner und sogar 66 % der Frührentnerinnen sind unter 54 Jahre alt.

Ursachen für Berufs- / Erwerbsunfähigkeit

  • 30 % psychische Erkrankungen
  • 19 % Erkrankungen des Muskel-Skelett-Systems
  • 16 % sonstige Erkrankungen
  • 15 % Krebs und bösartige Geschwülste
  • 11 % Herz-Kreislauf-Erkrankungen
  • 6 % Nervenkrankheiten
  • 3 % Unfälle

Ohne private Vorsorge folgt der soziale Abstieg

 

Drastische gesetzliche Veränderungen:

Seit dem 01.01.2001 gelten neue gesetzliche Regelungen. Vor 1961 geborene Arbeitnehmer erhalten bei Berufsunfähigkeit:

  • die halbe Erwerbsminderungsrente (ca. 25 % des Nettoeinkommens)
  • bei einem Durchschnittsverdienst von 2.500 EUR brutto / 1.552 EUR netto nur 388 EUR im Monat

Arbeitnehmer ab Jahrgang 1961 sind noch härter betroffen:

  • Kein Berufsunfähigkeitsschutz
  • Jede Tätigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt ist zumutbar
  • Keine Erwerbsminderungsrente ab 6 Stunden Erwerbsfähigkeit täglich

Das erhalten Sie an Erwerbsminderungsrente


BUÜberblick


Der erlernte oder bisher ausgeübte Beruf spielt hier keine Rolle mehr!

Nur wenn Sie vor 1961 geboren sind, genießen Sie Vertrauensschutz und haben Anrecht auf eine gesetzliche Berufsunfähigkeitsrente.

Eigeninitiative ist gefordert! Private Vorsorge ist heute unverzichtbar, um existenzbedrohende finanzielle Einbußen sicher zu verhindern. Sorgen Sie jetzt vor, schließen Sie deshalb einen Vertrag am besten vom ersten Arbeitstag an ab, weil es dann kaum Vorerkrankungen gibt, die den Schutz unbezahlbar oder unvollständig werden lassen.



Bedenken Sie:
Es gibt in diesem Alter bereits viele Menschen, die aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr ihr eigenes Geld verdienen können.

BU

Die gesetzliche Berufsunfähigkeitsrente bietet in diesem Fall aufgrund der Reform vom 01.01.2001 nur unzureichende Absicherung. So beinhaltet sie beispielsweise keinen Berufsschutz, d.h. wer in einem anderen als dem bisher ausgeübten Beruf einsetzbar ist, verliert seinen Anspruch auf Berufsunfähigkeits-rente.

Somit verbleibt die private Berufsunfähigskeits- versicherung als notwendige Schutzmaßnahme vor finanziellem Ruin.

Im Falle der Berufsunfähigkeit wird Ihnen so eine garantierte monatliche Rente vom Eintreten der Berufsunfähigkeit (eine 50%ige ist hier bereits ausreichend) bis zum Ende der Vertragslaufzeit bzw. Erreichen des gesetzlichen Renteneintrittsalters von 65 Jahren gezahlt.

Da im Laufe der Zeit minderschwere Krankheiten auf- und Unfälle eintreten können, kann es für Erwerbstätige u. U. problematisch werden, mit einer solchen Krankheitsgeschichte eine Berufsunfähigskeitsversicherung abzuschließen. Deshalb ist der Vertragsabschluss durchaus bereits am Anfang der Berufslaufbahn zu empfehlen.

Wir helfen Ihnen in diesem Zusammenhang bei der Gestaltung eines auf Sie und Ihre individuelle Situation zugeschnittenen Versicherungspaketes, indem wir u. a. Ihren Familienstand, individuelle Wünsche wie Berufsschutz, beitragsmindernde Faktoren und mögliche Finanzierungsabsicherungen untersuchen und miteinbeziehen.

Auch im Rahmen einer Vertriebspartnerschaft unterstützen wir Sie dabei, ein optimales Angebot für wiederum Ihre Kunden zu erstellen.

 

Die besten Anbieter

Berufsunfähigkeitsversicherung Vergleich

Die günstigste Versicherung ist nicht in jedem Fall die Beste! Achten Sie auf eingeschlossene Klauseln. Beinhaltelt Ihre Berufsunfähigkeitsversicherung auch einen Verweisungsverzicht?





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