Seit dem 1. Januar 2005 gelten für die Besteuerung von Aufwendungen für die Altersvorsorge und Renten neue Regeln.
Was sich hat und wie das Alterseinkünftegesetz die Altersvorsorge unterstützt. Die neuen Regeln sollte jeder kennen. Wir erläutern die wichtigsten Facts und geben zusätzliche Finanztipps.
Mit dem Alterseinkünftegesetz vom 5. Juli 2004 hat der Gesetzgeber auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 6. März 2002 reagiert. Die Richter hatten festgestellt, dass die unterschiedliche Besteuerung von Beamtenpensionen und Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung nicht mit dem Gleichheitsgrundsatz des Grundgesetzes vereinbar ist. Die entscheidende Neuregelung durch das Alterseinkünftegesetz ist der Übergang zur nachgelagerten Besteuerung von Altersbezügen. Für Beitragszahler und Rentner bedeutet dies: Die Bezüge von Rentnern werden nach und nach, Neurentnerjahrgang für Neurentnerjahrgang, steuerpflichtig. Dafür werden die während des Berufslebens in die Altersvorsorge eingezahlten Beiträge für jeden Erwerbstätigen Schritt für Schritt von der Einkommensteuer freigestellt.
Zugleich haben sich seit Jahresbeginn die steuerlichen Rahmenbedingungen für die betriebliche Altersversorgung verbessert. Auch die private kapitalgedeckte Altersvorsorge (Riester-Rente) ist attraktiver geworden.
Das Alterseinkünftegesetz hat zudem die Kapitallebensversicherung als eine besondere Art der Vermögensbildung ab dem 1. Januar 2005 steuersystematisch korrekt eingeordnet. Fragen im Zusammenhang mit der Änderung der Besteuerung von Erträgen aus Kapitallebensversicherungen wurden im BMF-Schreiben vom 25. November 2004 geklärt.
Einführung des sogenannten Nachhaltigkeitsfaktors: Er sorgt seit Jahresbeginn 2005 für eine Stabilisierung des Rentensystems, auf Kosten nachhaltig geringer steigender Renten in der Zukunft. Während Rentner und rentennahe Jahrgänge davon nicht betroffen sind, trifft es vor allem wieder einmal die heute 30- bis 40-Jährigen. Sie müssen mit einem um rund 15 Prozent niedrigeren Rentenniveau gegenüber heute rechnen.
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