3 Schichtenmodell

3 Schichtenmodell - Wie sieht das Altersvorsorgesystem aus?

Rentenversicherung Vergleich

Sie haben sich an Ihr Auto gewöhnt. Sie fahren regelmäßig einmal im Jahr in Urlaub. Sie sind im Sport- oder Fitnessclub angemeldet. Heute sind diese Dinge für Sie möglicherweise selbstverständlich. Doch was, wenn die gesetzliche Rente im Alter dafür nicht mehr ausreicht? Wollen Sie auf all dies verzichten? Wenn nicht, sollten Sie jetzt den ersten Schritt zum systematischen Aufbau Ihrer Altersvorsorge tun. Je früher, desto besser.

Mehr Alte, weniger Junge

Die Alterung der Bevölkerung und der Rückgang der Geburtenrate in Deutschland haben dazu geführt, dass immer weniger junge Menschen immer mehr älteren gegenüberstehen. Für die Rentenkasse heißt das: immer mehr Menschen wollen aus dem Topf finanziert werden, in den immer weniger Menschen Rentenbeiträge einzahlen. Das kann langfristig nur schief gehen. 

 

Das 3-Schichten-Modell


Grundlage für das Gesetz ist das 3-Schichten-Modell, dass das alte 3-Säulen-Modell ersetzt.

I. Schicht: Basisversorgung

 

 

 

 

 

Gesetzliche
Rentenversicherung

s20

Berufsständische Versorgnung

s20

Versorgung von Landwirtschaftlichen Alterskassen

s20

Private kapitalgedeckte Leibrentenversicherung
(BASIS- oder Rürup-Rente)


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II. Schicht: Zusatzversorgung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Betriebliche Altersversorgung

s20

Private kapitalgedeckte Altersvorsorge
(Riester-Rente)

  s20     s20    

Pensions-
zusage

 

Unterstützungs-
kasse

s20

Pensions-
fonds

 

Pensions-
kasse

s20

Direktver-
sicherung


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III. Schicht: Ergänzende private Vorsorge

 

s20

 

z.B. Kapital-Lebensversicherung,
Rentenversicherung mit Kapitalwahlrecht

 

Bundesschatzbriefe, Investmentfonds-Anteile, Aktien, Raten-Sparvertrag, Fonds-Ratensparvertrag u.v.a. mehr


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Überblick der steuerlichen Behandlung ab 2005

 

Ansparphase
Steuerlich abzugsfähige Beiträge

 

Leistungsphase

 

 

s20

 

Basisversorgung:
Gesetzliche Rente
Private Leibrente
( BASIS-Rente)

2005
60% der Beiträge, max.
12.000 Euro jährlich

 

Rente zu 50% steuerpflichtig (Neu- und Bestandsrentner)

 

- schrittweise Erhöhung -

     

ab 2025
100% der Beiträge, max.
20.000 Euro jährlich

 

ab 2040
Rente voll steuerpflichtig (Neurentner)


 
 

Pensionskasse, Pensionsfonds, Direktversicherung

     

Zusatzversorgung:
Betriebliche Altersversorgung
Riester-Rente

4% der BBG
+ 1.800 Euro jährlich

 

Rente voll steuerpflichtig

   
 

Unternehmenskasse, Direktzusage

       
 

i.d.R . unbegrenzt abzugsfähig

 

Leistungen voll steuerpflichtig

 

Riester-Rente

 

Unverändert (ab 2008
bis 2.100 Euro jährlich)

 

Rente bzw. Teilkapitalauszahlung voll steuerpflichtig

       

Ergänzende private Vorsorge:
Kapitallebensversicherung
Klassische Rentenversicherung

keine Förderung

Wegfall des Sonderausgabenabzuges

 

Erträge steuerpflichtig
- bei Renten: niedrigerer Ertragsanteil
- bei Kapitalauszahlungen: Differenz zwischen Leistung und Beitragssumme bzw. nur die Hälfte, wenn
- Endalter mindestens 60 Jahre
- Vertragsdauer mind. 12 Jahre

 



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