Zum Bereich der Zusatzversorgung gehören bei der geförderten Privatvorsorge die Riester-Rente und die betriebliche Altersversorgung (bAV). Bewährte Vorsorgekonzepte, wie die Riester-Rente und die betriebliche Altersvorsorge wurden noch attraktiver!
Nach euphorischem Start wurde die Riester-Rente zuletzt aufgrund des komplexen Zulageverfahrens und der eingeschränkten Flexibilität von den Verbrauchern immer weniger nachgefragt. Der Gesetzgeber hat dies erkannt und verschiedene Änderungen für die Riester-Rente beschlossen. Seit dem 01.01.2006 werden nur noch sogenannte „Unisextarife“ (geschlechtsunabhängige Tarife) angeboten! Das bedeutet, dass die Leistungen für Männer geringer wurden. Aber nichts desto trotz ist die Riester-Rente durch Ihre staatliche Förderung und Zulagen eine der lukrativten Sparformen für das Alter ist. Zusätzlich wurde die Kinderzulage für nach 2008 geborene Kinder auf 300 Euro erhöht. Ferner kann die Riester-Rente auch in Form einer Wohnriester genutzt werden.
Bei der Riester-Rente handelt sich um ein komplexes Finanzprodukt, das eine umfassende und qualifizierte Beratung erfordert. Wenn den Kunden das Riester-Produkt verständlich erklärt wird, kann sich auch hierbei eine positive Dynamik in 2005 entwickeln. Die Administration der Riesterrenten wurde in 2005 vereinfacht. Nach Expertenmeinung wird diese wichtige und gute Entscheidung des Gesetzgebers, in diesem Bereich durch Vereinfachungen nachzubessern, zu einer Art Renaissance der Riesterrente führen.
Gleichgeblieben ist, dass die Riester-Rente durch staatliche Zulagen bzw. durch einen speziellen Sonderausgabenabzug gefördert wird. Die Rentenleistungen werden dafür besteuert, mit der sogenannten nachgelagerten Besteuerung.
Arbeitnehmer haben seit Januar 2002 ein Recht auf betriebliche Altersversorgung (bAV). Dabei können Arbeitnehmer erheblich von der steuerlichen Förderung profitieren und sie sorgen gleichzeitig fürs Alter vor. Das Zauberwort heißt Entgeltumwandlung und funktioniert so: Der Arbeitnehmer verzichtet während seiner aktiven Erwerbszeit auf einen Teil seines Gehalts. Dieser wird in eine der fünf möglichen bAV-Varianten (Unterstützungskasse, Pensionskasse, Pensionsfonds, Direktversicherung oder Direktzusage) angelegt und kann im Ruhestand die normale Rente um bis zu 1.500 Euro im Monat aufbessern die tatsächliche Rentenhöhe ist abhängig vom individuellen Vertrag. Lohnverzicht ist also das Gebot der Stunde.
Vor allem in Form der Direktversicherung ergeben sich durch die neuen Gesetzesänderungen auch neue Möglichkeiten für Arbeitnehmer. Der Clou dabei ist folgender: jener Teil des Gehalts, den der Arbeitnehmer zunächst nicht bekommt, bleibt bis 2008 während der Ansparphase Steuer- und sozialabgabenfrei. Erst im Ruhestand wird die dann gezahlte Rente steuerpflichtig. Experten sprechen in einem solchen Fall von nachgelagerter Besteuerung. Zwar sind im Alter dann neuerdings auch Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge fällig, doch dafür entfallen auch die Renten- und Arbeitslosenbeiträge.
Alles in allem ein gutes Geschäft. Vor zwei Jahren schuf die Bundesregierung die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Renaissance der Betriebsrente. Um neben der steuerlichen Förderung die Bereitschaft weiter anzuheizen, wurde auch gleich eine Verpflichtung im Gesetz festgeschrieben: Alle Arbeitgeber sind seit 2002 verpflichtet, ihren Mitarbeitern eine betriebliche Altersversorgung anzubieten. Geschieht dies nicht, hat der Arbeitnehmer auf jeden Fall Anspruch auf Abschluss einer Direktversicherung. Eine Win-Win-Situation also für Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Denn Letztere können auch Lohnnebenkosten sparen.
Unternehmensführung: Zunächst gilt es, mit dem Chef nach der Bewertung von Unternehmensgröße, Art der geschäftlichen Tätigkeit und Steuer- wie bilanztechnischen Rahmenbedingungen unter den fünf Durchführungswegen den oder die besten herauszufinden.
Alle Formen haben ihre spezifischen Vor- und Nachteile für Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Als Lohn der Mühe und des Gehaltsverzichts winkt eine Zusatzversorgung, die nicht nur die aktuellen und vor allem künftigen Lücken aus der gesetzlichen Rentenversicherung schließen hilft, sondern auch den gewohnten Lebensstandard sichern hilft.
Die Direktversicherung zählt ebenso wie die Pensionskasse und der Pensionsfonds zum Bereich der Zusatzversorgung. Insbesondere die Direktversicherung verbindet eine überdurchschnittliche Rendite mit einem Höchstmaß an Sicherheit für die Altersversorgung. Die neue Direktversicherung wird durch steuerfreie Beiträge in besonderem Maße durch den Gesetzgeber gefördert. Im Gegenzug wird auf die Besteuerung der Rentenzahlungen umgestellt (sog. nachgelagerte Besteuerung). Ab Januar 2005 gibt es keine Neuverträge mehr als pauschalversteuerte Direktversicherung (Ausnahme: Beschäftigte im öffentlichen Dienst unter bestimmten Voraussetzungen). Altverträge sind davon nicht betroffen. Bei ihnen bleibt es bis zum Ende der vereinbarten Laufzeit bei der Pauschalsteuerregelung, wenn die Umwandlungs- option nicht genutzt wird.
Die Sozialversicherungsfreiheit der bAV gilt noch bis einschließlich 2008. Eventuell wird diese Ausschlussfrist aber noch vom Gesetzgeber verlängert. Bei der Steuer ist die Erhöhung der Freibetrages von vier Prozent der Beitragsbemessungsgrenze um 1.800 Euro jährlich sowie die nachgelagerte Besteuerung der Renten zu beachten.
Die Finanzexperten gehen generell davon aus, dass die betriebliche Altersversorgung weiter an Bedeutung gewinnt. Kein Wunder, denn die betriebliche Altersvorsorge ist jedem Arbeitnehmer zu empfehlen. Das Sparkapital wird aus dem Bruttoeinkommen gebildet – die Besteuerung findet erst ab Rentenbeginn und damit zu Zeiten regelmäßig geringerer Steuerlast statt. Bei der Riester-Rente winken daneben satte Zulagen. Ein wichtiger Vorteil ist, dass alle Formen der geförderten Vorsorge Hartz-IV-fest sind. Beamte können aber auf die zweite Schicht leicht verzichten.
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