1. Schicht Gesetzliche Rente und staatlich geförderte Altersvorsorge Rürup Rente

Die Basis-Rente oder Rürup-Rente

Die Gesetzliche Rente wird in Zukunft bestenfalls noch eine Grundversorgung der Bürger sichern (können). Trotzdem bleibt es bei den hohen Beitragszahlungen. Die staatliche Zwangskasse bleibt Pflicht für alle Arbeitnehmer. Lediglich Selbständige können das System verlassen. Die Basisrente, auch "Rürup-Rente" genannt, zählt wie die gesetzliche Rentenversicherung, die berufsständischen Versorgungswerke und die Altersversorgung der Landwirte zu den staatlich anerkannten Produkten der Basisversorgung. Wichtig hierbei ist, dass die neue Rürup-Rente steuerlich durch einen neu geschaffenen Sonderausgabenabzug besonders gefördert wird. Im Gegenzug wird aber schrittweise auf die Besteuerung der späteren Rente (sog. nachgelagerte Besteuerung) umgestellt.



Die Basis-Rente oder Rürup-Rente

Rürup-Rente Vergleich

Erinnern Sie sich? Bundesarbeits- und Sozialminister Norbert Blüm und seine Versicherung, dass die Rente sicher sei? Seit der damaligen Regierung ist viel Zeit vergangen, viel hat sich verändert. Walter Riester sorgte als Blüm-Nachfolger für den sozialen Systemwechsel, indem er die kapitalgedeckte Ergänzungsversorgung einführte, die bis heute nach ihm als Riester-Rente“ bezeichnet wird. Bert Rürup war schon damals Regierungsberater und gefragter Experte in Sozialversicherungs- und Rentenfragen. Auch er wird Namenspate einer weiteren Zusatzversorgung, die nun in 2005 etabliert wird: Die Basisrente, Rürup-Rente“ genannt. Ursprünglich für Selbständige gedacht, können auch Arbeitnehmer und Beamte das neue Modell nutzen. Bis zu 20.000 Euro können als Vorsorgeaufwendungen in die neue Basisschicht fließen. Wichtig: Im Jahr 2010 bleiben davon allerdings nur 70 Prozent steuerfrei, um dann bis 2025 auf 100 Prozent anzusteigen.

 

Die Sonderausgabenabzugsfähigkeit der Beiträge steigt von 60 Prozent (in 2005) auf 100 Prozent (in 2025) der Beiträge – bis maximal 20 000 Euro (in 2025). Die nachgelagerte Besteuerung der Renten steigt von 50 Prozent der Renten (in 2005) auf 100 Prozent (in 2040). Die neue Rürup-Rente hat also bestimmte Elemente, die sich auch in der gesetzlichen Rentenversicherung finden. Dies muss kein Nachteil sein vorausgesetzt, man entscheidet sich für die richtigen Finanzprodukte. Beispielsweise lässt sich die fehlende Vererbbarkeit durch die Kombination mit Zusatzversicherungen ausgleichen. Zudem garantiert die Rürup-Rente eine sehr attraktive Nachsteuerrendite. Die Rürup-Rente ist vor allem für Selbständige und Beamte interessant.

 

Die Vorteile der Basisversorgung im Überblick:

  • Sicher auch für von Hartz IV betroffenen Personen. Denn es erfolgt kein Zugriff bei Arbeitslosigkeit.
  • In der Ansparphase wird staatliche Förderung angeboten (in Form von Steuervorteilen).
  • Eine lebenslange Rentenzahlung ist ab dem 60. Lebensjahr möglich.
  • Eine Integration von Berufsunfähigkeitsschutz und einer Hinterbliebenenrente ist möglich.
  • Für Selbständige ist die Basis-Rente die einzige Möglichkeit, steuerbegünstigt zu sparen.

Die Nachteile der Basisversorgung im Überblick:

  • Es erfolgt eine volle Besteuerung in der Rentenphase.

  • Die Rürup-Rente ist nur bedingt flexibel. Das bedeutet konkret, dass die Ansprüche weder kapitalisierbar, übertragbar, vererbbar, beleihbar und auch nicht veräußerbar sind.



Rürup-Rente Vergleich







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